Elterngeld beantragen – so machst du alles richtig!

Wenn du ein Kind bekommst, solltest du Elterngeld beantragen. Zwischen dem Mindest- und Maximalbetrag liegen Welten. So holst du mehr heraus!

Familienplanung und Finanzplanung sollten heutzutage gemeinsam bedacht werden. Elterngeld beantragen solltest du unbedingt, wenn du ein Baby bekommst. Aber es zahlt sich aus, schon früh darüber nachzudenken. So traurig es ist, den Herzenswunsch für ein Kind so rational und kalt zu betrachten, sind es nicht selten ökonomische statt emotionale Gründe, die darüber entscheiden, wann wir Eltern werden.

Mutterschutzgeld – was, wann und wie hoch?

Sechs Wochen vor Geburtstermin greift das Mutterschutzgesetz. Es ist nüchtern betrachtet eine Krankschreibung für die sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. In diesem Zeitraum erhältst du durch deinen Arbeitgeber und deine Krankenkasse Zahlungen, die zusammen in etwa deinem bisherigen Netto Gehalt entsprechen.

Elterngeld beantragen – ca. 65% vom letzten Netto

In Deutschland kannst du darüber hinaus Elterngeld beantragen, das auf Basis deines Nettogehaltes der letzten 12 Monate VOR dem Monat des Eintritts in den Mutterschutz berechnet wird. Alle Infos zu Anspruch, Berechnung und der für dich zuständigen Elterngeldstelle findest du beim Bundesfamilienministerium.

Mehr Netto vom Brutto bekommst du automatisch, wenn du verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebst und in die bessere Steuerklasse wechselst. Allerdings greift diese Änderung bei der Elterngeldberechnung nur, wenn du den Steuerklassenwechsel durchführst und darauf folgend noch mindestens sechs volle Monate arbeitest, bevor du in Mutterschutz gehst. Spätestens mit dem Aussetzen deiner Periode solltest du dich also mit dem Thema auseinandersetzen.

Elterngeld beantragen – über ein oder zwei Jahre?

In Zeiten steigender Inflation gibt es hier noch eine richtige Antwort: her mit der Kohle und zwar schnell. Die Elterngeldsätze sind seit Jahren nicht gestiegen, die Preise für Waren und Dienstleistungen steigen jedes Jahr. Solange du also diszipliniert genug bist, nicht im ersten Jahr alles auf den Kopf zu hauen und im zweiten Jahr am Hungertuch nagst, lass dir das Geld zügig ausbezahlen und für dich arbeiten (wie? Lies meinen Finanztipp!).

Eltern“geld“zeit und Elternzeit

Bei meinem ersten Elternzeitantrag habe ich den Fehler gemacht, gedanklich Elterngeld und Elternzeit gleichzusetzen. Als Mama hast du Anspruch auf maximal 12 Monate Elterngeld (was du dir über 2 Jahre ausbezahlen lassen kannst, ist aber ein fauler Kompromiss, s. oben), aber 36 Monate Elternzeit. Diese kannst du am Stück oder bis zum 8. Geburtstag deines Kindes nehmen.

Elternzeit beruflich nutzen

Du darfst bis zu max. 30 Stunden pro Woche Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Das heißt, du genießt weiterhin vollen Kündigungsschutz und dein Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind liegt weiterhin brav auf Eis und wartet auf dich. Dies zur Überbrückung zwischen erstem und zweitem Kind zu nutzen kann Gold wert sein. Viele Arbeitgeber sind nicht scharf darauf, dass du nach der ersten Babypause gleich wieder schwanger wirst, können dich aber in der Zwischenzeit nicht kündigen. Denke daran, den Antrag rechtzeitig (spätestens sieben Wochen vor gewünschtem Wiedereinstieg) und schriftlich einzureichen. Mündliche Absprachen sind nett, aber im Zweifelsfall leider wertlos.

Noch ein Tipp: rechtzeitig über das Elterngeld beim zweiten Kind nachdenken. Es lohnt sich!

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