Passives Einkommen – ein Traum, oder? Nichts machen und dabei Geld verdienen. Weit oben auf der Internethitliste zum mühelosen Geldverdienen stehen Mieteinnahmen. Was in der Theorie erst einmal gut klingt, ist in der Praxis oft schwer umzusetzen. Die wenigsten von uns haben schließlich eine Wohnung zu vermieten und diese erst zu kaufen, womöglich noch zu renovieren, ist von realem Einkommen doch weit entfernt. Allerdings haben manche jedoch, zumindest vorübergehend, Wohnraum frei. Hast du dir schon einmal überlegt, diesen für einen kurzen Zeitraum als Fremdenzimmer zu vermieten. Hier meine AirBnB Gastgeber Erfahrungen!
Grundvoraussetzungen zum Vermieten schaffen
Wenn du ein Zimmer frei hast, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dieses anderen zur Verfügung zu stellen. Aber: Wenn du selbst zur Miete wohnst, besprich dies unbedingt vorab mit deinem Vermieter. Mache dich außerdem schlau, ob in deiner Stadt und deinem Wohngebiet private Kurzzeitvermietung, also für einen Zeitraum von einem Tag bis maximal sechs Monaten, erlaubt ist. Wenn das geklärt ist, überlege dir, in welchen Bereichen deines Wohnraums du einen Mieter tolerieren könntest oder ob du Maßnahmen treffen könntest, die dir dies erleichtern. Wir haben eine Trockenbauwand innen und eine zusätzliche Haustür außen geschaffen, aber vielleicht tut es auch je nach Wohnsituation schon ein abgesperrtes Zimmer, in dem du deine privaten Dokumente unterbringst, damit du dich damit wohl fühlst?
Du wärest gerne AirBnB Gastgeber, aber hast keinen Platz?
Häufig sind diejenigen, die für so etwas offen sind leider nicht die, bei denen genug Wohnraum zur Verfügung steht. Aber eventuell ist in deinem Elternhaus Platz zur Vermietung, jedoch bräuchten deine Eltern deine Hilfe in der technischen Umsetzung? Vielleicht wohnt deine Nachbarin alleine in einem großen Haus und ihr könnt euch zusammentun? Sie stellt den Wohnraum, du übernimmst die Organisation? Ein bisschen um die Ecke gedacht, bestehen manchmal mehr Möglichkeiten, als man zunächst annimmt.
AirBnB Gastgeber werden
Sofern du die Möglichkeit zur Kurzzeitvermietung hast, kann es auch schon losgehen. Mache ein paar nette Fotos von deiner Unterkunft, registriere dich bei AirBnB und erstelle innerhalb von Minuten dein Inserat. Sehr positiv überrascht bin ich davon, dass es bei AirBnB allerhand Hilfestellung zur Preisgestaltung gibt und man auch die Ausstattung der angebotenen Unterkunft dezidiert angeben kann. Mit etwas Glück kommen dann schon bald die ersten Buchungen ins Haus.
Abrechnung und Versicherung über AirBnB
Total angenehm finde ich, dass die Zahlung komplett über die Buchungsplattform stattfindet. Damit kann man sich aufs Gastgeben konzentrieren und die Bezahlung läuft automatisch und unkompliziert. Außerdem war ich positiv überrascht, dass bei eventuellen Sachschäden durch den Gast das AirCover Programm von AirBnB greift, das dich bei Schäden, entwendeten Gegenständen oder unerwartet hohem Reinigungsaufwand absichert. Dies habe ich bislang noch nicht in Anspruch nehmen müssen, aber es hinterlässt ein beruhigendes Gefühl.
Beide diese Dienstleistungen kosten. AirBnB nimmt sich dafür einen wie ich finde sehr großzügigen Anteil der Gesamtsumme. Allerdings geht es dafür auch sehr professionell zu und den größeren Teil (ca. 14 % der Buchungskosten) werden dem Gast in Rechnung gestellt. Für den Gastgeber entfallen dagegen nur 3% + Mwst. Das ist zu verschmerzen.
Apropos Mwst. Muss ich meine Einnahmen versteuern?
Grundsätzlich ja! Es gibt zwar eine Freigrenze von 520€, alles darüber musst du jedoch deklarieren. Deine Einnahmen über ein Kalenderjahr musst du in deiner Steuererklärung unter Anlage V angeben. Klingt aber wie so häufig in unserem Steuersystem alles komplizierter, als es letzten Endes ist. Ich mache seit vielen Jahren meine Steuererklärung mit dem WISO Steuerprogramm. Das ist für die vielen Erklärungen, Tipps und Ratschläge die man bekommt, wirklich günstig und die Ausgaben für das Steuerprogramm kannst du im Folgejahr wieder von der Steuer absetzen. Genauso übrigens wie viele deiner Ausgaben rund um den vermieteten Wohnraum, die du wiederum als Werbungskosten absetzen kannst.
Die ersten Gäste kommen. Was muss ich tun?
AirBnB Gäste erwarten heutzutage völlig zu recht einen gewissen Standard. Es sollte also sauber sein und dein zu vermietender Wohnraum auch dem entsprechen, was du vorab inseriert hast. Vor Anreise kann du mit dem Gast über die AirBnB Website Kontakt aufnehmen, um die Schlüsselübergabe zu besprechen oder du beschreibst dies direkt in deinem Inserat. Nach der Übergabe der Schlüssel bis zum Check-Out hast du dann eigentlich gar nichts zu tun. Jegliche Serviceleistung, z. B. für deinen Gast Frühstück zu machen, wird als gewerbliche Leistung betrachtet, hierzu müsstest du ein Gewerbe anmelden und einige Auflagen beachten. Also weniger ist mehr. Schlüsselübergabe, Smalltalk, schöne Zeit wünschen. Es wäre ja auch kein passives Einkommen, wenn du permanent was tun müsstest 😉
Fazit meiner AirBnB Gastgeber Erfahrungen
Ich bin sehr positiv überrascht, wie gut organisiert und durchdacht das AirBnB Konzept ist. Zu Beginn hatte ich mir die Abwicklung deutlich schwieriger vorgestellt, aber Gastgeber zu sein ist nicht wirklich schwieriger, als selbst über eine der bekannten Buchungsplattformen eine Unterkunft zu buchen. Also falls du bei dir eine Möglichkeit siehst, Gastgeber zu werden, registriere dich doch einfach mal bei AirBnB und schau dir den Gastgeberbereich der Website an! Meine AirBnB Gastgeber Erfahrungen sind bislang durchweg positiv. Und eine kleine Finanzspritze können wir schließlich alle gebrauchen, insbesondere dann, wenn du sie anlegst, anstatt sie bei der hohen Inflation versauern zu lassen. Geld anzulegen ist übrigens ebenfalls einfacher als viele denken, probiere es aus.
Hallo Verena,
Deinen Blog-Artikel zu AirBnB finde ich sehr spannend. Hast Du Erfahrung gemacht, wie Einkünfte aus AirBnB Dich auf das Elterngeld auswirken?
Ist das wie Mieteinnahmen und es wird nicht berücksichtigt oder eher wie Einkommen und entsprechend abgezogen?
Wenn letzteres würde es sich ja zumindest während der Elternzeit nicht lohnen.
Viele Grüße
Marie-Lou
Hallo Marie-Lou, vielen dank für deine spannende Frage! Meine Elterngeld-Bezugszeit liegt leider hinter mir, daher musste ich das auch erst nachlesen. Das Elterngeld wird auf Basis des Nettoeinkommens deiner letzten 12 Arbeitsmonate vor dem Mutterschutz berechnet und bleibt dann fix, auch wenn du Einkünfte aus der Privatvermietung hast. https://www.merkur.de/wirtschaft/beim-elterngeld-alles-zaehlt-850960.html –> Absatz: Mieteinnahmen. Daher würde ich sagen, dass es sich trotzdem lohnt!
Einkünfte aus Privatvermietung sind natürlich bei der Steuererklärung anzugeben und erhöhen dein zu versteuerndes Einkommen. Grundsätzlich sollten sich Paare in den Jahren von Elterngeldbezug darauf gefasst machen, dass es aufgrund des Progressionsvorbehalts zu Steuernachzahlungen kommen kann. Im Fall der Privatvermietung lassen sich dafür aber Ausgaben für die Vermietung wiederum als Werbungskosten absetzen. Lass mich gerne wissen, wie du dich entscheidest und was deine Erfahrungen sind!
Ganz liebe Grüße, Verena