Elterngeld beim zweiten Kind – magere Ausbeute?

Das Elterngeld beim zweiten Kind ist häufig nicht mit dem ersten zu vergleichen. Lies hier, wie du trotzdem am meisten für euch herausholst!

Beim ersten Kind hast du vorab wahrscheinlich in Vollzeit gearbeitet, nutzt dann die Mutterschutzzeit zum Nestbau und zum Ausruhen und genießt danach 1 Jahr Elternzeit mit ca. 65% deines letzten Nettos. Letzteres ist ein kleiner finanzieller Einschnitt, der sich aber meist verkraften lässt, bekommt man doch Zeit mit seinem Baby geschenkt. Zu der Berechnung vom Elterngeld beim zweiten Kind sieht es meist etwas anders aus. Du hast wahrscheinlich vorher in Teilzeit gearbeitet, oder warst wegen deines ersten Kindes noch daheim, in der Mutterschutzzeit musst du dich weiterhin um dein erstes Kind kümmern und stellst danach fest, dass du mit dem Elterngeld fürs zweite Kind kaum über die Runden kommst.

Familienplanung heißt (leider) Finanzplanung

Es gibt mehrere Möglichkeiten, dein zweites Kind finanziell sinnvoll einzuplanen (du findest das schrecklich? Ich auch! Aber wir sind hier leider bei „so ist es“…).

Elterngeld beim zweiten Kind: 3 Szenarios

Option 1: „Zwei unter zwei“

Du bekommst dein erstes Kind direkt im Anschluss, d.h. du gehst in Mutterschutz für dein zweites Kind, bevor deine 12 Monate mit Elterngeldbezug auslaufen.

Die Mutterschutzfrist beginnt in Woche 34, wenn du also wieder schwanger wirst, sobald dein erstes Kind 18 Wochen alt ist, brauchst dir um die Finanzen keine Sorgen machen. Ich wäre dazu leider physisch, psychisch und emotional nicht in der Lage gewesen.

Option 2: „Kurz aber heftig“ zurück in den Job

Nach Ende deines Elterngeldbezugs machst du Teilzeit in Elternzeit. Dein Vollzeitvertrag liegt weiterhin auf Eis, du genießt vollen Kündigungsschutz und darfst bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Mit meiner einjährigen Tochter hat es ganz ok funktioniert. Sie musste nur halbtags in die Kita, was sie nach der Eingewöhnungszeit gerne gemacht hat und ich konnte vormittags zurück in den Job. Ganz wichtig: zurück in die bessere Steuerklasse wechseln, auch wenn dein Partner Vollzeit verdient. Ziel ist es, möglichst starke Netto-Monate herauszuholen, bis du mit dem zweiten Kind in Mutterschutz gehst. Wenn du hier weniger als 12 Monate arbeitest, „gewinnst“ du für die Berechnung auch noch Vollzeitmonate von vor dem ersten Kind dazu.

Option 3: „Lass dir Zeit“, wenn du sie hast

Wenn du ohnehin einen größeren Abstand geplant hast, kannst du beim ersten Kind auch länger daheim bleiben, solange du vor der Schwangerschaft deines zweiten Kindes wieder möglichst viel, in dem Fall mindestens 12 Monate wieder gearbeitet hast.

Für das 1.800€ Elterngeld Maximum brauchst du übrigens ein Nettogehalt von 2.770€. Auch hier solltest du frühzeitig wieder in die bessere Steuerklasse wechseln, um dein Netto zu pushen. Falls du zu den Gutverdienenden gehörst, gibt dir das einen guten Richtwert, wie viele Wochenstunden du zwischen Kind 1 und Kind 2 arbeiten solltest und ab wann sich eine noch höhere Wochenstundenzahl nicht weiter positiv auf das Elterngeld für das zweite Kind auswirkt.

Extratipp: Erhöhe dein Mutterschutzgeld – legaler Steuertrick!

Du solltest zum Start des Mutterschutzes deines zweiten Kindes unbedingt die Elternzeit von Kind 1 aussetzen, falls diese bis dahin noch besteht. Zum einen brauchst du diese Zeit vielleicht später noch. Zum anderen greift in dem Moment wieder dein Vollzeitvertrag aus der Zeit vor deiner ersten Geburt. Das bedeutet, dass die Auszahlung deines Mutterschutzgeldes (immerhin im Schnitt 14 Wochen) sich an deinem Vollzeit-Netto aus der Zeit vor deiner ersten Geburt richtet. Somit kannst du dir ganz legal noch ein paar dicke Monatsgehälter auszahlen lassen und profitabel anlegen, bevor du dein Elterngeld für Kind 2 erhältst.

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