Mama darf nicht krank sein

Wer betreut dein Kind, wenn du krank bist? Darf der Partner sich krank melden, oder darf Mama nicht krank sein? Wäre doch verrückt... oder?

Wenn ein Arbeitnehmer krank wird, lässt er sich krankschreiben und kuriert sich aus. Wenn ein Kind krank wird, kann sich ein Elternteil krankschreiben lassen, um sich um den kranken Nachwuchs zu kümmern. Aber was, wenn die Betreuungsperson eines Babys oder kleinen Kindes krank ist? Dieser Fall ist gesetzlich tatsächlich einfach nicht geregelt. Du bist Mutter. Und Mama darf nicht krank sein!

Wenn Mütter krank werden

Ich lag mit einer Mastitis flach, einer Brustentzündung. Was vielleicht gar nicht so dramatisch klingt, kann Mütter bis ins Krankenhaus bringen, wenn sie nicht gut betreut und behandelt werden. Mit 39 °C Fieber, Schüttelfrost, lokalen Schmerzen und totaler Abgeschlagenheit quälte ich mich durch den Tag. Ich betreute mein Baby und holte mittags die Große aus der Kita. Stillen, Quarkwickel, Buch vorlesen, bis an den Rand völliger Verzweiflung. Nur mit tatkräftiger Unterstützung meiner Hebamme und meiner Mutter ging es schließlich wieder bergauf.

Hätte mein Mann sich krankmelden können, um die Betreuung unserer Kinder zu übernehmen?

Gesetzliche Regelung? Fehlanzeige!

Dass Mama nicht funktioniert, hat der Gesetzgeber schlicht nicht vorgesehen. Wir dürfen nicht krank sein. Denn wir sind schließlich Mamas und es gewohnt, unsere Bedürfnisse hinten anzustellen. Es wäre doch so einfach, vergleichbar mit der Krankschreibung im Krankheitsfall des Kindes auch im Krankheitsfall der Betreuungsperson des Kindes eine Regelung zu finden.

Die Realität, wenn Mama erkrankt

Offensichtlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass irgendwer aus dem Verwandtschafts- oder Bekanntschaftskreis schon einspringen wird. Den Luxus von Großeltern um die Ecke hat aber längst nicht jede Familie und der Rest der Welt muss unter der Woche eben auch arbeiten. Letztendlich läuft es meist darauf hinaus, dass Frau sich trotz Krankheit eben doch irgendwie durch den Tag schleppt und die Betreuungsarbeit leistet. Was muss, das muss. Von den Folgeschäden verschleppter Infekte und daraus resultierender zunehmender Erschöpfungszuständen wollen wir gar nicht erst anfangen.

Erst die Arbeit, dann die Gesundheit

Mal ganz ehrlich: Betreuungsarbeit wird heutzutage immer noch nicht ausreichend wertgeschätzt. In unserer Funktion als Betreuungsperson ist es ganz offensichtlich egal, wie es uns geht. Es ist traurig, dass so etwas Banales wie eine gesetzliche Regelung zur Krankmeldung bei erkrankter Betreuungsperson schlichtweg nicht existiert. Glück im Unglück hat man da noch, wenn das zweite Elternteil dann zumindest Home Office machen kann, um sich die Fahrtzeiten zu sparen und etwas zu unterstützen. Aber da das Recht auf Home-Office weiterhin auf sich warten lässt, sieht es für viele Familien weiterhin düster aus. Dass Home-Office nachweislich und anerkannt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt, scheint hier leider mal wieder nebensächlich zu sein.

Mama darf nicht krank sein. Punkt.

An dieser Situation muss sich ganz eindeutig etwas ändern. Daher habe ich mich an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gewandt. Hier ein Auszug aus der sehr ernüchternden Antwort:

Darüber hinaus gilt in der GKV der allgemeine Grundsatz der Eigenverantwortung (vgl. § 1 Satz 3
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V). Diesem Grundsatz zufolge ist bei Familienangehöri-
gen, insbesondere bei Ehepartnern und Eltern, eine selbstverantwortliche Eigenleistung der Familie
zu fordern und zumutbar. Familienangehörige müssen im Grundsatz alles in ihren Kräften Ste-
hende tun, um neben den vorhandenen Leistungen der Krankenkasse zur Behebung des Krank-
heitszustands ihrer Angehörigen beizutragen. Insoweit ist es einer im Haushalt lebenden Person z.B.
grundsätzlich zumutbar Beaufsichtigungs-, Betreuungs- oder Pflegeleistungen zu übernehmen.

Antwortschreiben vom Bundesministerium für Gesundheit, 27. Juni 2022

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